Landgericht Düsseldorf, 1993-11-25, 10 O 266/93

10 O 266/93Kantonsgericht25.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 266/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-25

Aktenzeichen: 10 O 266/93

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:1125.10O266.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, als Gesamtschuldner neben Herrn e), SchießStraße 35, 4000 Düsseldorf 11 an die Klägerin 71.112,17 DM nebst 11,1 % seit dem 06.08.1992 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 DM.

Die Sicherheit darf durch Bürgschaft einer Bank auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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