Landgericht Düsseldorf, 1993-08-25, 9 O 231/93

9 O 231/93Kantonsgericht25.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 231/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-08-25

Aktenzeichen: 9 O 231/93

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0825.9O231.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von 3.000,--DM, die auch durch die Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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