Landgericht Düsseldorf, 1993-08-19, 19T360_93

19T360_93Kantonsgericht19.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19T360_93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-08-19

Aktenzeichen: 19T360_93

ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0819.19T360.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.

\

Beschwerdewert: 10.000,- DM:

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.