19T360_93•Landgericht Düsseldorf, 1993-08-19, 19T360_93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19T360_93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-08-19
Aktenzeichen: 19T360_93
ECLI: ECLI:DE:LGD:1993:0819.19T360.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.
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Beschwerdewert: 10.000,- DM:
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