Landgericht Bochum, 2025-07-16, 2 O 335/24

2 O 335/24Kantonsgericht16.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 O 335/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-16

Aktenzeichen: 2 O 335/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0716.2O335.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 7.275,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2024 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 4.874,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2024 zu zahlen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 60 % und die Beklagte zu 2) zu 40 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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