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9 KLs 30/24•Landgericht Bochum, 2025-04-16, 9 KLs 30/24
Entscheidungsdatum: 2025-04-16
Aktenzeichen: 9 KLs 30/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0416.9KLS30.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Strafkammer
Der Angeklagte ist schuldig des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 45.957,50 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, 53, 73, 73c StGB.
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