Landgericht Bochum, 2025-04-16, 9 KLs 30/24

9 KLs 30/24Kantonsgericht16.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 KLs 30/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-16

Aktenzeichen: 9 KLs 30/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0416.9KLS30.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen.

Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

5 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 45.957,50 Euro wird angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, 53, 73, 73c StGB.

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