Landgericht Bochum, 2025-03-06, 7 T 261/24

7 T 261/24Kantonsgericht06.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 261/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-06

Aktenzeichen: 7 T 261/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0306.7T261.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 17.10.2024 (010 K 001/23) wird wie folgt abgeändert:

Das Amtsgericht Herne wird angewiesen, der Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer Akteneinsicht gem. § 42 ZVG zu gewähren und diese nicht mit dem Hinweis darauf zu verwehren, sie habe keinen (Online-)Termin vereinbart.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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