projekte
5 O 155/24•Landgericht Bochum, 2025-03-06, 5 O 155/24
Entscheidungsdatum: 2025-03-06
Aktenzeichen: 5 O 155/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0306.5O155.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.