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I-19 O 79/24•Landgericht Bochum, 2024-12-20, I-19 O 79/24
I-19 O 79/24Kantonsgericht20.12.2024
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: I-19 O 79/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1220.I19O79.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
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