Landgericht Bochum, 2024-12-20, I-19 O 79/24

I-19 O 79/24Kantonsgericht20.12.2024

Regest

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-19 O 79/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-20

Aktenzeichen: I-19 O 79/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1220.I19O79.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Leitsätze

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

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