Landgericht Bochum, 2024-12-20, 9 Qs 35/24

9 Qs 35/24Kantonsgericht20.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 Qs 35/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-20

Aktenzeichen: 9 Qs 35/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1220.9QS35.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin beim Landgericht Bochum wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts D. vom 00.00.0000 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die dem früheren Betroffenen K. nach dem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts D. vom 00.00.0000, Az.: 44 OWi (…), aus der Landeskasse gemäß § 467 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 836,81 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag vom 00.00.0000 zurückgewiesen.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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