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I-12 O 49/24•Landgericht Bochum, 2024-12-19, I-12 O 49/24
I-12 O 49/24Kantonsgericht19.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-19
Aktenzeichen: I-12 O 49/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1219.I12O49.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2024 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteils ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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