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3 Ks 36/24•Landgericht Bochum, 2024-11-15, 3 Ks 36/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-15
Aktenzeichen: 3 Ks 36/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1115.3KS36.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Der Angeklagte ist durch Urteil der 7. großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Bochum vom 27.10.2023 (7 Ks - 30 Js 10/23 - 11/23) der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und mit fahrlässigem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen worden.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt, ergänzend zu den ihm in dem Urteil der 7. großen Strafkammer vom 27.10.2023 auferlegten Kosten und Auslagen die Kosten des Verfahrensdurchgangs einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 222, 229, 308 Abs. 1 und 6, 52, 56 Abs. 1 und 2 StGB.
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