Landgericht Bochum, 2024-08-21, 6 O 101/23

6 O 101/23Kantonsgericht21.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 101/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-08-21

Aktenzeichen: 6 O 101/23

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0821.6O101.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.550,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 627,13 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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