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6 O 101/23•Landgericht Bochum, 2024-08-21, 6 O 101/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 6 O 101/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0821.6O101.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.550,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 627,13 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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