Landgericht Bochum, 2024-07-30, 1 O 133/22

1 O 133/22Kantonsgericht30.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 1 O 133/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-30

Aktenzeichen: 1 O 133/22

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0730.1O133.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.522,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 11.10.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Sachverständigenkosten in Höhe von 786 € gegenüber der KFZ-Sachverständigenbüro N., L.-straße, W., freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger einerseits und die Beklagten anderseits jeweils zu 50%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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