projekte
1 O 133/22•Landgericht Bochum, 2024-07-30, 1 O 133/22
Entscheidungsdatum: 2024-07-30
Aktenzeichen: 1 O 133/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0730.1O133.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.522,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 11.10.2021 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Sachverständigenkosten in Höhe von 786 € gegenüber der KFZ-Sachverständigenbüro N., L.-straße, W., freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger einerseits und die Beklagten anderseits jeweils zu 50%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.