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5 O 467/23•Landgericht Bochum, 2024-07-15, 5 O 467/23
Entscheidungsdatum: 2024-07-15
Aktenzeichen: 5 O 467/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0715.5O467.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, das Grundstück Gemarkung S, Flur #, Flurstück # in der U in # S, eingetragen im Grundbuch von S an die Klägerin aufzulassen und die Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch zu bewilligen, Zug-um-Zug gegen Zahlung von 40.000,00 € durch die Klägerin an den Beklagten.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Kaufpreises in Höhe von 40.000,00 € im Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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