Landgericht Bochum, 2024-07-15, 5 O 467/23

5 O 467/23Kantonsgericht15.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 467/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-15

Aktenzeichen: 5 O 467/23

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0715.5O467.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, das Grundstück Gemarkung S, Flur #, Flurstück # in der U in # S, eingetragen im Grundbuch von S an die Klägerin aufzulassen und die Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch zu bewilligen, Zug-um-Zug gegen Zahlung von 40.000,00 € durch die Klägerin an den Beklagten.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Kaufpreises in Höhe von 40.000,00 € im Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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