Landgericht Bochum, 2024-05-10, 7 T 280/23

7 T 280/23Kantonsgericht10.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 280/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-10

Aktenzeichen: 7 T 280/23

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0510.7T280.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen vom 14.11.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 26.10.2023 dahingehend abgeändert, dass die dem Sachverständigen zu zahlende Vergütung einschließlich Aufwendungen und Auslagen auf 504,14 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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