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11 T 61/23•Landgericht Bochum, 2024-01-09, 11 T 61/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-09
Aktenzeichen: 11 T 61/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0109.11T61.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 22.09.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 30.05.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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