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1 O 112/23•Landgericht Bochum, 2023-12-27, 1 O 112/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-27
Aktenzeichen: 1 O 112/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:1227.1O112.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 86.518 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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