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5 O 492/22•Landgericht Bochum, 2023-12-15, 5 O 492/22
Entscheidungsdatum: 2023-12-15
Aktenzeichen: 5 O 492/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:1215.5O492.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 30.06.2023 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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