Landgericht Bochum, 2023-08-14, 8 O 297/21

8 O 297/21Kantonsgericht14.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 O 297/21 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 8 O 297/21

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0814.8O297.21.00

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

wird der Tenor des Urteils der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 02.05.2023 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

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