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15 O 27/23•Landgericht Bochum, 2023-06-07, 15 O 27/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 15 O 27/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0607.15O27.23.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Von den Gerichtsgebühren trägt der Kläger 2/3 vorab. Im Übrigen tragen der Kläger von den Gerichtskosten 2/5 und die Beklagte 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger sowie der Beklagten bleibt es jeweils nachgelassen, die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.
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