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8 O 297/21•Landgericht Bochum, 2023-05-02, 8 O 297/21
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 8 O 297/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0502.8O297.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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