Landgericht Bochum, 2023-04-24, 5 O 261/17

5 O 261/17Kantonsgericht24.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 261/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-24

Aktenzeichen: 5 O 261/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0424.5O261.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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