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5 O 261/17•Landgericht Bochum, 2023-04-24, 5 O 261/17
Entscheidungsdatum: 2023-04-24
Aktenzeichen: 5 O 261/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0424.5O261.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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