Landgericht Bochum, 2022-10-04, 10 KLs 11/21

10 KLs 11/21Kantonsgericht04.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 KLs 11/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-04

Aktenzeichen: 10 KLs 11/21

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:1004.10KLS11.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. große Strafkammer

Tenor

Gegen die Einziehungsbeteiligten wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.452.062,41 Euro als Gesamtschuldner angeordnet.

Die durch ihre Beteiligung entstandenen besonderen Kosten werden den Einziehungsbeteiligten auferlegt. Ihre notwendigen Auslagen tragen die Einziehungsbeteiligten selber.

Angewendete Vorschriften: §§ 59 Abs. 1 Nr. 7, 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB, §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 73 Abs. 1, 73b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3a, 73c StGB

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