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I-7 T 101/22•Landgericht Bochum, 2022-08-29, I-7 T 101/22
I-7 T 101/22Kantonsgericht29.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-29
Aktenzeichen: I-7 T 101/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0829.I7T101.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Erinnerung der Schuldnerin vom 25.06.2021 wird zurückgewiesen. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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