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16 O 22/22•Landgericht Bochum, 2022-08-16, 16 O 22/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 16 O 22/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0816.16O22.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16 O 22/22
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im Internet zu Zwecken des Wettbewerbs
wenn dies wie aus den Anlagen K4, K5, K6, K9 und K10 ersichtlich geschieht;
und/oder
wenn dies wie aus den Anlagen K4 und K5 ersichtlich geschieht;
und/oder
wenn dies wie aus der Anlage K7 ersichtlich geschieht;
und/oder
wenn dies wie aus der Anlage K7 ersichtlich geschieht;
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 440,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 220,00 € seit dem 12.2.2022 und aus weiteren 220,00 € seit dem 19.2.2022 zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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