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4 O 20/18•Landgericht Bochum, 2022-06-03, 4 O 20/18
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 4 O 20/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0603.4O20.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.754,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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