Landgericht Bochum, 2022-03-21, 3 O 75/21

3 O 75/21Kantonsgericht21.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 3 O 75/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-21

Aktenzeichen: 3 O 75/21

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0321.3O75.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.654,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.04.2021 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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