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10 T 2/22•Landgericht Bochum, 2022-02-15, 10 T 2/22
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 10 T 2/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0215.10T2.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 02.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 21.04.2021 (Az.: 022 K 074/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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