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4 KLs 3/21•Landgericht Bochum, 2021-12-10, 4 KLs 3/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 4 KLs 3/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1210.4KLS3.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Der Angeklagte ist des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des Raubes, des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls, des Diebstahls sowie des Versuchs der Anstiftung zur Falschaussage schuldig.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
9 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 4.268,70 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen, soweit er verurteilt ist. Hiervon ausgenommen sind die für bzw. im Rahmen der Hauptverhandlungstage am 27.07.2021, 28.07.2021, 02.08.2021, 05.08.2021, 19.08.2021, 02.09.2021 und 07.09.2021 entstandenen Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten, diese fallen der Landekasse zur Last.
Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Angewendete Vorschriften:
§§ 153, 159, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 3, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt., 22, 23 Abs. 1, 30 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52, 53, 73, 73c, 73d Abs. 2 StGB.
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