projekte
4 O 359/19•Landgericht Bochum, 2021-11-17, 4 O 359/19
Entscheidungsdatum: 2021-11-17
Aktenzeichen: 4 O 359/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1117.4O359.19.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass der am 07.11.2019 vom Kläger an den Steuerberater U, Q-Straße ##, G, gezahlte Betrag in Höhe von 10.978,35 Euro im Abschluss des Jahres 2019 der Sozietät „U & Q1 Rechtsanwälte, Steuerberater“ GbR als Aufwendung des Klägers auf eine Verbindlichkeit der Gesellschaft mit der Folge zu berücksichtigen ist, dass sich der Auszahlungsanspruch des Klägers um den hälftigen Betrag der Zahlung, also um den Betrag von 5.489,16 Euro, erhöht.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über sämtliche Gebühren und Honorare, die von dem Beklagten zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.07.2019 verdient wurden, auch wenn die Gebühren in Mandaten verdient wurden, die nur von einem Sozius persönlich wahrgenommen werden durften, soweit diese Gebühren und/ oder Honorare zum 31.07.2019 bereits angefallen, aber noch nicht abgerechnet waren und zwar durch Vorlage eines Verzeichnisses, das folgende Angaben enthält:
Angabe der Aktennummer,
Bezeichnung des Vorgangs,
Bezeichnung der Leistung und des Leistungszeitraums,
Angabe, ob die Leistung unvollständig, teilweise oder gar nicht abgerechnet wurde,
im Falle der Abrechnung Datum und Betrag der Rechnung und Vorlage der Rechnung,
Angabe eventuell eingeleiteter Rechtsstreitigkeiten zur Beitreibung und eventueller Abreden im Hinblick auf die Gebührenforderung mit Mandaten,
Angabe des Zahlungseingangs und des Zahlbetrags, soweit die Rechnung beglichen wurde bzw. Angabe des sonstigen Erlöschungsgrundes, soweit die Forderung nicht durch Zahlung erloschen ist (z.B. Erlöschen durch Aufrechnung, Erlass oder ähnliches).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.