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8 O 141/21•Landgericht Bochum, 2021-10-26, 8 O 141/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-26
Aktenzeichen: 8 O 141/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1026.8O141.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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