Landgericht Bochum, 2021-10-04, 5 O 390/20

5 O 390/20Kantonsgericht04.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 390/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-04

Aktenzeichen: 5 O 390/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1004.5O390.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 727,88 Euro sowie ein Schmerzensgeld von 2.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 48 % und die Beklagte 52 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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