Landgericht Bochum, 2021-05-18, 10 S 12/21

10 S 12/21Kantonsgericht18.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 S 12/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-18

Aktenzeichen: 10 S 12/21

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0518.10S12.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Witten (2 C 313/20)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 688,75 Euro festgesetzt.

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