Landgericht Bochum, 2021-05-07, 7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21

7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21Kantonsgericht07.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-07

Aktenzeichen: 7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0507.7KS30JS238.20.2.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall zu einer Freiheitsstrafe von

neun Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt sind von der hier erkannten Strafe zwei Jahre und neun Monate zu vollstrecken.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen beider Nebenkläger.

  • §§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, 21, 22, 23, 52, 64 StGB -

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