Landgericht Bochum, 2021-03-10, 6 O 369/20

6 O 369/20Kantonsgericht10.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 369/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-10

Aktenzeichen: 6 O 369/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0310.6O369.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 17.12.2020 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgeführenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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