Landgericht Bochum, 2020-12-04, 7 T 257/19

7 T 257/19Kantonsgericht04.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 257/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-04

Aktenzeichen: 7 T 257/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1204.7T257.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde und der Antrag nach § 62 FamFG werden zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren I. und II. Instanz wird abgesehen. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.