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7 T 257/19•Landgericht Bochum, 2020-12-04, 7 T 257/19
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 7 T 257/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1204.7T257.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beschwerde und der Antrag nach § 62 FamFG werden zurückgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren I. und II. Instanz wird abgesehen. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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