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5 KLs-36 Js 117/20-17/20•Landgericht Bochum, 2020-12-04, 5 KLs-36 Js 117/20-17/20
5 KLs-36 Js 117/20-17/20Kantonsgericht04.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 5 KLs-36 Js 117/20-17/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1204.5KLS36JS117.20.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer
Der Angeklagte ist des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Herstellen einer kinderpornografischen Schrift, der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in 13 Fällen, der versuchten Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in 2 Fällen, des Sichverschaffens kinderpornografischer Schriften, des Drittverschaffens kinderpornografischer Schriften in Tateinheit mit Drittverschaffen einer jugendpornografischen Schrift, des Drittverschaffens einer kinderpornografischen Schrift in Tateinheit mit Sichverschaffen einer kinderpornografischen Schrift sowie mit Sichverschaffen einer jugendpornografischen Schrift, des Herstellens einer jugendpornografischen Schrift, des Herstellens einer jugendpornografischen Schrift in Tateinheit mit versuchtem Herstellen einer jugendpornografischen Schrift sowie des Besitzes kinderpornografischer Schriften schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers C. zu tragen.
angewendete Vorschriften:
§§ 232 Abs. 1 S. 2 StGB aF, 176 Abs. 4 Nr. 1, 184b Abs. 1 Nr. 3, Nr. 2, Nr. 1 a) - c), Abs. 3, 184c Abs. 1 Nr. 3, Nr. 2, Nr. 1 a) - b), Abs. 3, Abs. 5, 180 Abs. 2, Abs. 4, 22, 23, 52, 53 StGB
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