Landgericht Bochum, 2020-09-18, II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20

II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20Kantonsgericht18.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-18

Aktenzeichen: II-10 Qs-36 Js 596/19-6/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0918.II10QS36JS596.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Strafkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Bochum wird aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt N aus C als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.

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