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5 O 331/19•Landgericht Bochum, 2020-08-31, 5 O 331/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-31
Aktenzeichen: 5 O 331/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0831.5O331.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 40.715,79 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an den in der Baumurkunde vom 05.12.2013 zu dem Kaufvertrag mit der Nummer ### bezeichneten Bäumen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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