Landgericht Bochum, 2020-08-31, 5 O 331/19

5 O 331/19Kantonsgericht31.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 331/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-31

Aktenzeichen: 5 O 331/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0831.5O331.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 40.715,79 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 08.01.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an den in der Baumurkunde vom 05.12.2013 zu dem Kaufvertrag mit der Nummer ### bezeichneten Bäumen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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