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6 O 336/17•Landgericht Bochum, 2020-02-12, 6 O 336/17
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 6 O 336/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0212.6O336.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 400.480,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.02.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren materiellen und alle weiteren, jedoch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus Anlass der fehlerhaft durchgeführten Geburt vom 03.06.2014 entstanden sind oder zukünftig entstehen werden, soweit die diesbezüglichen Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin 4/9 und die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner 5/9.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 1/6 und die Beklagte zu 1) zu 5/6
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 1/6 und der Beklagte zu 2) zu 5/6
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 3) trägt die Klägerin.
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