Landgericht Bochum, 2019-09-10, VI StVK 10/18

VI StVK 10/18Kantonsgericht10.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — VI StVK 10/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-10

Aktenzeichen: VI StVK 10/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0910.VI.STVK10.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafvollstreckungskammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Vollzugsbehörde dem Verurteilten im Zeitraum vom 01.06.2015 bis zum 11.05.2018 eine den in § 66 c Abs. 2 in Verbindung mit § 66 c Abs. 1 Nr. 1 StGB normierten Grundsätzen entsprechende Betreuung angeboten hat.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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