Landgericht Bochum, 2018-11-07, 3 O 326/17

3 O 326/17Kantonsgericht07.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 3 O 326/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-07

Aktenzeichen: 3 O 326/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1107.3O326.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 93.701,28 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB von einem Betrag in Höhe von 32.074,31 Euro seit dem 12.11.2016, von weiteren 57.176,02 Euro seit dem 21.03.2017 und im Übrigen seit dem 17.01.2018 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten D vom 24.11.2014 entstanden sind und zukünftig entstehen, soweit die Schadensersatzansprüche des Versicherten der Klägerin gegen die Beklagten gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangen sind.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 132.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

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