I-7 T 290/18•Landgericht Bochum, 2018-10-26, I-7 T 290/18
Landgericht Bochum, 2018-10-26, I-7 T 290/18
I-7 T 290/18Kantonsgericht26.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-7 T 290/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-26
Aktenzeichen: I-7 T 290/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1026.I7T290.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 28.08.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bochum – Rechtspflegerin – vom 09.08.2018 (88 IK 1210/14) in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 5.961,21 EUR festgesetzt.
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