7 T 81/15•Landgericht Bochum, 2016-12-05, 7 T 81/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 81/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-05
Aktenzeichen: 7 T 81/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:1205.7T81.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten vom 19.01.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum –Rechtspfleger- vom 06.01.2015 teilweise abgeändert:
Die Vergütung und Auslagen des weiteren Beteiligten als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung 848.183,14 Euro
Auslagen 37.000,00 Euro
Zwischensumme 885.183,14 Euro
Zzgl. 19 % USt 168.184,80 Euro
Endbetrag 1.053.367,94 Euro
Auf diese Vergütung ist ein Betrag in Höhe von 1.068.294,27 Euro (festgesetzte Vorschüsse in Höhe von 1.062.769,02 Euro + 5.525,25 Euro) anzurechnen, so dass 14.926,33 Euro an die Masse zurückzuführen sind.
Der weitergehende Antrag vom 06.07.2015 und die weitergehende sofortige Beschwerde werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der weitere Beteiligte, wobei die Gerichtsgebühr auf die Hälfte ermäßigt wird (Nr. 2361 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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