I-11 S 104/16•Landgericht Bochum, 2016-10-05, I-11 S 104/16
Landgericht Bochum, 2016-10-05, I-11 S 104/16
I-11 S 104/16Kantonsgericht05.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-11 S 104/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: I-11 S 104/16
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:1005.I11S104.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 21.06.2016 - 18 C 247/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 05.09.2016 - I-11 S 104/16 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.750,60 EUR festgesetzt.
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