Landgericht Bochum, 2015-12-21, 10 S 57/15

10 S 57/15Kantonsgericht21.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 10 S 57/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-21

Aktenzeichen: 10 S 57/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1221.10S57.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer beabsichtigt, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und die Berufung der Beklagten durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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