10 S 57/15•Landgericht Bochum, 2015-12-21, 10 S 57/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 10 S 57/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-21
Aktenzeichen: 10 S 57/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1221.10S57.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer beabsichtigt, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und die Berufung der Beklagten durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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