Landgericht Bochum, 2015-12-14, 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14

13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14Kantonsgericht14.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-14

Aktenzeichen: 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1214.13KLS48JS4.13.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Es sind schuldig:

Die Angeklagten X und X der Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 2 Fällen, des Betruges in 18 Fällen und der Steuerhinterziehung in 4 Fällen;

der Angeklagte X der Bestechung im geschäftlichen Verkehr und des Betruges in 2 Fällen;

der Angeklagte X der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 6 Fällen, des Betruges in 2 Fällen und der Steuerhinterziehung in 10 Fällen.

Es werden verurteilt:

der Angeklagten X und X jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten;

der Angeklagte X zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,

der Angeklagte X zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage, ihre eigenen notwendigen Auslagen werden nicht erstattet.

Angewendete Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1 und 3, 299 Abs. 1 und 2, 300, 25 Abs. 1 und 2, 52, 53, 56 StGB, § 370 Abs. 1 und 3 AO i.V.m. §§ 149, 150 AO, § 25 EStG, § 56 EStDV, § 18 UStG, §§ 30, 31 KStG, § 14a GewStG, § 25 GewStDV.

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