Landgericht Bochum, 2015-10-19, 7 OH 6/15

7 OH 6/15Kantonsgericht19.10.2015

Regest

Die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft, die Anmeldung der Bestellung des bisherigen Geschäftsführers zum Liquidator sowie die Anmeldung des Erlöschens der Geschäftsführung des bisherigen Geschäftsführers betreffen verschiedene Tatsachen, die jeweils mit 30.000 €, insgesamt 90.000 € zu bewerten sind.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 OH 6/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: 7 OH 6/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1019.7OH6.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Leitsätze

Die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft, die Anmeldung der Bestellung des bisherigen Geschäftsführers zum Liquidator sowie die Anmeldung des Erlöschens der Geschäftsführung des bisherigen Geschäftsführers betreffen verschiedene Tatsachen, die jeweils mit 30.000 €, insgesamt 90.000 € zu bewerten sind.

Tenor

Die angefochtene Kostenberechnung wird betreffend die Urkunden-Rolle-Nr.: Handelsregisteranmeldung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

-Nr. 24102 KV - Handelsregisteranmeldung

Geschäftswert nach §§ 119 Abs. 1, 105 Abs. 4 Nr. 1 GNotKG

Zusammenrechnung nach § 35 Abs. 1 GNotKG

3 X 30.000,- EUR = 90.000,- EUR

= 123,00 EUR

-Nr. 22114 KV - Elektronischer Vollzug und

XML-Strukturdaten

Geschäftswert nach § 112 GNotKG = 90.000,- EUR

= 73,80 EUR

-Nr. 32001 KV - 2 Fotokopien = 0,30 EUR

-Nr. 32002 KV - 2 gespeicherte Dateien = 3,00 EUR

-Nr. 32004 KV - Entgelt für Post- und Telekommun. = 1,80 EUR

-Nr. 32011 KV - Handelsregistereinsicht = 4,50 EUR

= 206,40 EUR

-Nr. 32014 KV - Umsatzsteuer = 39,22 EUR

= 245,62 EUR

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 2. trägt die Landeskasse.

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