Landgericht Bochum, 2015-10-19, 1 O 57/15

1 O 57/15Kantonsgericht19.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 1 O 57/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: 1 O 57/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1019.1O57.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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