Landgericht Bochum, 2014-11-26, 13 O 137/14

13 O 137/14Kantonsgericht26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 13 O 137/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 13 O 137/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1126.13O137.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 657,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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