13 O 137/14•Landgericht Bochum, 2014-11-26, 13 O 137/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 13 O 137/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 13 O 137/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1126.13O137.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 657,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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